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Unsere Geschäfte




Untere Hauptstraße 56
Maria Anzbach - Unteroberndorf
Niederösterreich A-3034
Tel: 0676 94 00 106
Startseite » Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      Allgemeines, Vertragsabschluss

1.1     Für alle Lieferungen und Leistungen von ICA-Kriechbaum gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Auftragserteilung an ICA-Kriechbaum, spätestens mit Annahme unserer Lieferung, gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert.

1.2     Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht.

1.3        An ICA-Kriechbaum gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch Telefax). Erklärungen von Mitarbeitern binden uns nur, wenn diese von vertretungsbefugten Organen schriftlich bestätigt werden.

1.4        Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

1.5        Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 2.      Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

2.1     Unsere Preise sind Netto-Preise in Euro ab „Lieferwerk“ zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Preisangabe im Einzelfall erfolgt die Berechnung nach der am Liefer- bzw Leistungstag gültigen Preisliste von ICA-Kriechbaum. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk oder Lager.

2.2     Der Kaufpreis ist sofort bei Lieferung bzw Leistung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Unbeschadet eines eingeräumten Zahlungszieles hat ICA-Kriechbaum das Recht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, alle noch ausstehenden Lieferungen nur gegen sofortige Barzahlung vorzunehmen.

2.3     Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. oder höhere gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, ICA-Kriechbaum die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in Höhe von je € 25,00, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt uns vorbehalten. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich ICA-Kriechbaum für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

2.4.    Gegen Forderungen von ICA-Kriechbaum kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.

2.5.    Die von ICA-Kriechbaum gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von ICA-Kriechbaum. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, sowie von allfälligen Beschädigungen oder einem Besitzwechsel zu verständigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder anderweitige Überlassung der Ware nur zulässig, wenn uns diese vorher unter Bekanntgabe des Namens/der Firma und der Geschäftsanschrift des Käufers/Berechtigten bekannt gegeben wurde und wir dieser zustimmen. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Gleichzeitig ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt; wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 3.      Lieferung / Leistung

3.1     Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.

3.2     Verzögert sich die Lieferung/Leistung von ICA-Kriechbaum aus Gründen, die ICA-Kriechbaum nicht zu vertreten hat, sowie bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, wie Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen, ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und ICA-Kriechbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3     Befindet sich ICA-Kriechbaum in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er ICA-Kriechbaum schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kundes wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.4     Für sämtliche Leistungen und wechselseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von ICA-Kriechbaum. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunde über, sobald wir die Ware dem von uns gewählten Beförderungsunternehmen übergeben haben.

3.5     Sofern ICA-Kriechbaum aus Kulanz die Rücksendung von gelieferter Ware akzeptiert, wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes verrechnet.

 4.      Haftung

4.1     In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von ICA-Kriechbaum für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangel- oder Mangelfolgeschäden handelt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für anwendungstechnische oder sonstige Beratung in jedweder Form. In Fällen grober Fahrlässigkeit besteht eine Haftung von ICA-Kriechbaum für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit von ICA-Kriechbaum hat der Kunde zu beweisen.

4.2     Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 4.1 gilt nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber ICA-Kriechbaum aus dem Titel „Produkthaftung“ gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von ICA-Kriechbaum verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

4.3     Der Kunde hat die für die Verwendung von Produkten maßgebenden Anleitungen von ICA-Kriechbaum und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Bei Verstoß gegen diese durch den Kunden wird die Kausalität des Verstoßes für einen eingetretenen Schaden und die Mängelfreiheit der Lieferung/Leistung bei Übergabe durch ICA-Kriechbaum vermutet.

 5.      Gewährleistung

5.1     Zeichnungen, Abbildungen, Farben, Maße und Gewichte sind nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Produktionsbedingte Abweichungen sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern das zugrundeliegende Muster genehmigt wurde oder die Abweichungen nicht wesentlich sind.

5.2     Allfällige Mängel hat uns der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens binnen 5 Tagen ab Lieferung, verdeckte Mängel unmittelbar nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Ansprüchen, einschließlich der Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

5.3     Ist eine Lieferung mangelhaft, so erfolgt die primäre Gewährleistung nach Wahl von ICA-Kriechbaum durch Verbesserung, Austausch oder Gutschrift bis zum Wert der beanstandeten Ware. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises. Der Kunde hat ICA-Kriechbaum ein Muster der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen.

5.4        Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Das Recht zum Regress gegenüber ICA-Kriechbaum gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.

 6.      Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

6.1      Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von ICA-Kriechbaum erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunde berechtigte Ansprüche erhebt, wird ICA-Kriechbaum im Rahmen der Gewährleistung gemäß Pkt 5. nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

6.2      Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von ICA-Kriechbaum nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunde verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Waren eingesetzt wird.

6.3      Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen; er hat uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.

6.4      Von uns übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

 7.   Datenschutz

 Der Kunde erklärt sich bei jederzeitiger Widerruflichkeit damit einverstanden, dass ICA-Kriechbaum die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kontodaten) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet und ihm elektronische Post zu Werbezwecken zusendet. ICA-Kriechbaum wird diese Daten außer bei gesetzlichen Verpflichtungen nicht ohne Zustimmung des Kunden an andere übermitteln.

 8.      Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1     Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht für St. Pölten.

8.2     Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

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